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Bitte und Hinweise der VLP zur Mund-Nasen-Bedeckung

In einem Schreiben der VLP heißt es: „Die Schülerbeförderung erfolgt unter strikter Einhaltung des Infektionsschutzes.” Hierzu regelt § 8 Abs. 6 Corona-Übergangs-LVO MV: ‘In allen Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (Straßenbahnen, Busse, Taxen), in den Zügen des Schienenpersonenverkehrs, auf allen ausschließlich innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns verkehrenden Fähren und in sonstigen Verkehrsmitteln mit Publikumsverkehr müssen Fahrgäste eine Mund-Nase-Bedeckung (zum […]