Ihre Fragen zu den Hygienemaßnahmen
Dürfen Eltern bzw. Erziehungsberechtigte das Schulgebäude betreten?
Beim Betreten der Schulgebäude oder des Schulgeländes muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das Betreten der Unterrichtsräume durch Eltern oder Erziehungsberechtigte sollte während der Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern vermieden werden.
Kann der Elternabend stattfinden?
Elternversammlungen können in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfinden. Hierbei müssen Eltern und Erziehungsberechtigte genesen, geimpft oder getestet sein, den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen (ausgenommen sind Angehörige eines Hausstandes) einhalten, die Hygieneregeln beachten inkl. Mund-Nasen-Bedeckung und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen.
Was ist für Eltern interessant?
Wie kann ich mein Kind krank melden?
Bitte melden Sie Ihr Kind morgens telefonisch bei uns ab.
Wann sind Ferien?
Den Ferienkalender finden Sie hier:
https://www.schulferien.org/Mecklenb_-Vorp_/mecklenb_-vorp_.html