Häufig gestellte Fragen

Ihre Fragen zu den Hygienemaßnahmen

Beim Betreten der Schulgebäude oder des Schulgeländes muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Das Betreten der Unterrichtsräume durch Eltern oder Erziehungsberechtigte sollte während der Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern vermieden werden.

Elternversammlungen können in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfinden. Hierbei müssen Eltern und Erziehungsberechtigte genesen, geimpft oder getestet sein, den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen (ausgenommen sind Angehörige eines Hausstandes) einhalten, die Hygieneregeln beachten inkl. Mund-Nasen-Bedeckung und sich in eine Anwesenheitsliste eintragen.

Was ist für Eltern interessant?

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