Die Zensierung und Bewertung ist den staatlichen Schulen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vorgegeben.
Die Vorgaben sind in der
Verordnung zur einheitlichen Leistungsbewertung an den
Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Leistungsbewertungsverordnung – LeistBewVO M-V)
Vom 30. April 2014
verankert.
Wir haben die Verordnung hier für Sie verlinkt.