Zensierung und Bewertung in der Sek I (Klassen 5 bis 9 und R10)

Bitte beachten Sie folgende Änderungen in der Bewertung von Leistungen:

 

  • in den Fächern Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen des Pflichtunterrichts im Schuljahr drei Klassenarbeiten (50 % der Gesamtnote), zwei Klassenarbeiten (40 %), eine Klassenarbeit (25 %)
  • Im Sekundarbereich I soll in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie in den Fremdsprachen des Pflichtunterrichts jeweils eine Klassenarbeit im Schulhalbjahr geschrieben werden. Auf Beschluss der Lehrerkonferenz kann in den weiteren Fächern jeweils eine Klassenarbeit im Schuljahr geschrieben werden.[1]
  • mindestens zwei Noten für sonstige Leistungen je Schulhalbjahr
  • höchstens eine schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Tag

[1] falls aus Gründen, die SuS nicht selbst zu vertreten haben, keine Klausurleistung erbracht werden konnte,  erfolgt die Ermittlung der Gesamtnote auf Grundlage der sonstigen Noten.