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23. Februar 2021

Schulorganisation ab 24.02.2021

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

gemäß §2 der Schul-Corona-Verordnung M-V vom 15.02.2021 wird der §7c -Schulbetrieb bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 150- greifen.

Die Regelungen im Einzelnen:

  1. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben.
  2. Die Klassen R7 bis R9 und G7 bis G11 verbleiben bis zum 07.03.2021 im Distanzunterricht. Über das Vorgehen ab 08.03.2021 informieren wir am 05.03.2021 auf der Homepage nach dem Vorliegen der behördlichen Entscheidungen.
  3. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie die Abschlussklassen R10 und 12 wird freiwilliger Präsenzunterricht angeboten.

Folgendes ist zu beachten:

  • Bei Nichtteilnahme am Präsenzunterricht muss eine formlose Abmeldung durch die Eltern im Schulbüro erfolgen.
  • Schülerinnen und Schüler, die nach Antrag an die untere Schulaufsichtsbehörde vom Schulbesuch befreit sind, werden im Distanzunterricht beschult.
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht am freiwilligen Präsenzunterricht teilnehmen, erhalten Aufgabenpakete zur Bearbeitung. Distanzunterricht nach Stundenplan wie vor den Winterferien findet nicht statt, da die Lehrkräfte im Präsenzunterricht tätig sind.
  • Am ersten Tag des Schulbesuchs muss unbedingt die von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Gesundheitsbestätigung (Teil A und B) vor dem Betreten des Schulgebäudes vorgelegt werden. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5/6 werden von den in der 1. Stunde unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrern auf dem Schulhof in Empfang genommen und die Formulare werden eingesammelt. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ohne Gesundheitsbestätigung nicht möglich.
  • Der bereits bekannte Hygieneplan der Schule gilt weiter. Bitte beachten: Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und im Unterricht.

 

Wir wünschen uns allen einen guten Start ins zweite Schulhalbjahr.

Das Krisenteam

 

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