Das GSZ informiert: Regelungen zum Schulbetrieb nach den Winterferien
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
folgende Regelungen gelten für den Schulbetrieb nach den Winterferien:
- 22.02.21 und 23.02.21
Es gelten die bisherigen Regelungen wie vor den Winterferien.
Bitte beachten, dass der Schulbesuch nur nach Vorlage der Gesundheitsbestätigung (Teil A und B) möglich ist (siehe Download).
- Ab 24.02.2021
Entsprechend des Stufenplanes für den Schulbetrieb in M/V (siehe Download “Hinweisschreiben”) gelten die Regelungen zur Inzidenz “50 bis unter 150”:
Inzidenz 50 bis unter 150
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt freiwillige Präsenz. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der einschlägigen Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 in der jeweils aktuellen Fassung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG M-V vom Schulbesuch befreit sind, werden in Distanz unterrichtet.
Die anderen Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen verbleiben in der Regel im Distanzunterricht. (Die örtlich zuständige Gesundheitsbehörde kann abweichend von dieser Regel ab dem 8. März 2021 Wechselunterricht zulassen, sofern das örtliche Infektionsgeschehen klar abgrenzbar und die Erteilung von Präsenzunterricht aus epidemiologischer Sicht vertretbar ist.)
Für die Abschlussklassen wird zur bestmöglichen Prüfungsvorbereitung täglicher Präsenzunterricht ermöglicht. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der einschlägigen Regelungen des Hygieneplans für SARS-CoV-2 in der jeweils aktuellen Fassung gemäß § 48 Absatz 2 SchulG M-V vom Schulbesuch befreit sind, werden in Distanz unterrichtet.
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sofern das Angebot in Präsenz beschult zu werden besteht, müssen vom Unterricht abgemeldet werden, wenn sie nicht bereits im Rahmen einer Antragstellung grundsätzlich im Distanzunterricht beschult werden.
Weitere Informationen folgen am Dienstag, 23.02.21 mittags.
Die Schulleitung