Änderungen im Schulbetrieb aufgrund SARS-CoV-2

Schulbetrieb 2020/2021 unter veränderten Regelungen im Schulrecht infolge des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2

  • gültig bis 31.01.2021

 

  • regelmäßige und konsequente Führung von Klassen- und Kursbüchern zur Aufdeckung von Infektionsketten
  • häufige Fehlzeiten und Versäumnisse werden dem Schulleiter mitgeteilt; Erziehungsberechtigte und Schüler werden auf die Versäumnisfolge hingewiesen
  • höchstens eine schriftliche Lernerfolgskontrolle pro Tag (für die Klassen 11/12 gelten nach Absprache mit den Kursteilnehmern Ausnahmen)
  • Präsentationsleistung als besondere Form der komplexen Leistung in der 10. Klasse als weitere Klausurnote (sollte im 1. Halbjahr für alle SuS erfolgen; Ausnahmen nach Absprache mit der SL)
  • höchstens eine Klausur pro Halbjahr in der Jahrgangsstufe 10 (Deutsch, Mathematik, FS); Wichtung: 25% der Gesamtleistung
  • komplexe Leistungen in Klasse 10 nur im Distanzunterricht bzw. als Präsentationsleistung in Kl. 10